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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AY-SEN FOOD GmbH

 

Gültig ab 1. Juli 2019

 

Geltungsbereich

Die AY-SEN FOOD GmbH (kurz: AYPILIC) beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die eine gültige Firmenbuchnummer vorweisen können (kurz: Kunden). Mit einer Bestellung bei AYPILIC erkennt der Kunde die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die Gültigkeit von AGBs von Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Angebote & Preise

Alle Angebote verstehen sich freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht. Die angegebenen Preise sind exklusiv aller Steuern und Abgaben und gelten ausschließlich für die angegebene Verkaufseinheit. Die Gültigkeit von zeitlich befristeten Angeboten bezieht sich immer auf den vereinbarten Liefertag (laut Tourenplan), nicht auf den Zeitpunkt der Bestellung.  

 

Lieferung

Die Belieferung der Kunden erfolgt im Rahmen von Tourenplänen, die dem Kunden von AYPILIC bekannt gegeben werden. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich, der Kunde akzeptiert jedoch im Ausnahmefall einen Lieferverzug von maximal 24 Stunden. Bei höherer Gewalt akzeptiert der Kunde auch einen Lieferverzug von mehreren Tagen. Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB auf Grund von verspäteten Lieferungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.  

 

Leergut

AYPILIC liefert Waren zum Teil in Mehrweg-Transportgebinden (Kisten, Paletten). Diese Transportgebinde bleiben im Eigentum von AYPILIC und sind bei der nächsten Lieferung in gutem, gereinigtem Zustand zurückzugeben bzw. zu tauschen. Falls innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung die Transportgebinde nicht an AYPILIC zurückgegeben werden hat AYPILIC das Recht, dem Kunden die Kosten für die ausständigen Transportgebinde zu verrechnen.  

 

Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware auf den Kunden über. Als Übergabe gilt grundsätzlich die persönliche Aushändigung der Ware an den Kunden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Anlieferung außerhalb der Betriebszeiten) gilt auch dann als Übergabe, wenn AYPILIC die Ware auf einen vom Kunden vorgesehenen Platz abstellt und keine Übernahme­bestätigung ausgefüllt wird.  

 

Zahlung

Alle Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Alle Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet, zuerst auf Zinsen, dann auf Spesen bzw. Einbringungskosten und zuletzt auf das Kapital.  

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AYPILIC. Bei Zahlungsverzug ist AYPILIC berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden in dessen Geschäftsräumen abzuholen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst dann, wenn vom Kunden sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit AYPILIC beglichen wurden.  

 

Reklamationen

Reklamationen sind nur innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung möglich. Nach Eingang einer Reklamation holt AYPILIC die reklamierte Ware samt Originalverpackung und Originaletikett ab und prüft den beanstandeten Mangel. Wenn AYPILIC den Mangel bestätigt, erhält der Kunde Ersatz oder eine Gutschrift in der Höhe des Warenwertes. Schadenersatz auf Grund eines Mangels ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn Gewährleistungsansprüche von AYPILIC gegenüber den Vorlieferanten bestehen, werden diese im Gewährleistungsfall an den Kunden abgetreten.  

 

Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 352 UGB) in Höhe von 9,2 % über den maßgeblichen Basiszinssatz zu bezahlen. Weiteres verpflichtet sich der Kunde die Kosten für die Beiziehung eines Inkassobüros oder Anwaltes zu ersetzen. Die Zahlung einer vereinbarten Jahresbonus-Rückvergütung von  an den Kunden ist bei Zahlungsverzug bzw. bei Insolvenzverfahren ausdrücklich ausgeschlossen.  

 

Insolvenz

Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so hat AYPILIC das Recht unabhängig von vorigen Zahlungsvereinbarungen ausschließlich gegen Barzahlung zu liefern.  

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